Allgemeine Hinweise zu Kursen und Touren
Die Teilnahme ist nur bei fristgerechter Anmeldung und Überweisung der Teilnahmegebühren möglich. Die Anmeldung erfolgt nline über das Tourenportal. Mit der Teilnahmezusage durch die Tourenleitung ergeht die Aufforderung die Teilnahmegebühr auf das angegebene Sektions-Konto zu überweisen.
Bitte gebt bei der Überweisung unbedingt die Veranstaltungsnummer den Namen der Teilnehmer:in an an. In den Teilnahmegebühren sind, wenn nicht anders angegeben, die Kosten für Anreise, Material, Unterkunft und Verpflegung nicht enthalten.
Achtung: Eine Anmeldung zu einer der Touren bedeutet nicht automatisch die gesicherte Teilnahme. Wir verfahren nicht nach dem Motto "first come, first serve", sondern lassen Können und Eignung möglicher Kandidaten in die Auswahl einfließen.
Kostenregelung
Für Jugendliche und Junioren wird die Teilnahmegebühr auf 50% ermäßigt. Mitglieder mit geringen finanziellen Mitteln können ebenfalls diese Ermäßigung in Anspruch wenden. Dafür wenden sie sich bitte an Karin Wiesenberg von der Geschäftsstelle: karin.wiesenberg@alpenverein-karlsruhe.de
Für Tageswanderungen wird eine Gebühr von 3 EUR pro Teilnehmer vor Ort von dem:der Touren- bzw. Wanderleiter:in eingezogen. Eine Aufwandsentschädigung für die Tourenleitung über die Sektion entfällt.
Für Tourenveranstaltungen im Gebirge (z.B. Klettern, Wandern, Ski- und Sommertouren sowie Ausbildungskurse) erhebt die Sektion Teilnehmergebühren. Diese werden in der Ausschreibung angegeben.
Die Tourenleiter:innen erhalten dementsprechend eine Aufwandsentschädigung von der Sektion. Ziel ist, dass der Tourenbetrieb für den Verein kostendeckend ist.
Anfahrt und Fahrtkosten
Zu den Veranstaltungen fahrt ihr eigenverantwortlich an, am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Sektion Karlsruhe gewährt in der Regel eine "Öffi-Rückvergütung". Das geht so: Die Namen der Teilnehmer:innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist sind, werden von der Tourenleitung nach Abschluss der Tour an die Geschäftsstelle übermittelt. Im Anschluss wird den entsprechenden Teilnehmer:innen die Vergütung überwiesen.
Die Höhe der Öffi-Rückvergütung beträgt 30€ für alpine Veranstaltungen, 20€ für Mittelgebirgstouren, maximal aber die Höhe des (wirklich überwiesenen) Teilnahmebeitrages. Bitte fragt die Tourenleitung, ob es auch bei eurer Tour eine Öffi-Rückvergütung gibt.
Wenn eine Anfahrt nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, empfehlen wir Carsharing-Modelle zu nutzen. Idealerweise übernimmt eine:r der Teilnehmer:innen die Buchung, Organisation und Abrechnung.
Wenn sich die Teilnehmer:innen für eine Anfahrt mit Privatfahrzeugen entscheiden, empfehlen wir eine Kostenerstattung an den:die Fahrer:in von 0,08 € je Kilometer und Mitfahrer:in.
Rücktritt / Abmeldung
Aufgrund hoher Aufwände durch kurzfristige Absagen und weil dadurch anderen Interessenten:innen die Chance zur Teilnahme genommen wird, ist eine Anmeldung, die durch Zahlung einer Teilnahmegebühr wirksam wird, verbindlich.
Auch wenn ein:e Ersatzteilnehmer:in gefunden wird, werden bei Absagen auf jeden Fall 25% der Teilnahmegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sonstige Kosten, die dem Verein oder der Tourenleitung durch den Rücktritt entstehen, müssen vom Stornierenden getragen werden. Dies betrifft zum Beispiel Stornogebühren für Unterkünfte, die von der Tourenleitung vor Ort beglichen und im Anschluss dann von euch an die Tourenleitung erstattet werden.
Hinweis: Bitte beachtet, dass ihr auf die Teilnahme verzichten solltet, wenn ein Ansteckungsrisiko für die anderen Teilnehmer oder die Tourenleitung besteht. Bitte sprecht dazu im Zweifelsfall vorab mit der Tourenleitung.
Teilnahme an und Durchführung von Touren
Die Sektionstouren sind keine kommerziellen Berg- oder Wandertouren. Die Tourenführer.innen sind berechtigt, unangemeldete sowie für die Tour nicht geeignete oder ungenügend ausgerüstete Personen von der Teilnahme auszuschließen. Sie entscheiden außerdem darüber, ob eine begonnene Tour abgebrochen oder geändert werden muss oder ob für eine Gipfeltour ungeeignete Teilnehmer auf der Hütte zurückbleiben müssen. Ein Anspruch auf vollständige Durchführung einer ausgeschriebenen Tour mit Gipfelbesteigung besteht nicht.
Die Tour beginnt und endet am angegebenen Ort. Jede:r Teilnehmer:in einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour ist sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Teilnehmer*innen erkennen daher an, dass die Sektion Karlsruhe und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter:innen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freigestellt sind. Davon nicht betroffen ist der bestehende Versicherungsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hinweis für Nichtmitglieder
Die Sektionstouren sind nur für Sektionsmitglieder vorgesehen. Nichtmitglieder sind zu Schnuppertouren (Wanderungen) herzlich willkommen.
Rechte an Fotos und Berichten
Die Teilnehmer:innen erklären sich, so sie nicht ausdrücklich widersprechen, bereit, dass Bilder mit ihnen oder von ihnen in digitalen Medien oder Druckwerken der Sektion unentgeltlich verwendet werden. Mit Zusendung von Berichten und Fotos übertragen die Autoren alle Rechte daran an die Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins zur Verwendung in Vereins-Publikationen.