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Kletterverbot an der Badener Wand

Pressemitteilung des DAV Landesverbandes Baden-Württemberg

21.07.2025

Am 29.07.2025 um 10:00 Uhr findet die mündliche Verhandlung zum Kletterverbot an der Badener Wand statt! 
In den Räumlichkeiten des Generallandesarchivs Karlsruhe wird vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Zukunft der Badener Wand als Klettergebiet verhandelt.

Die ganze Pressemitteilung findet ihr hier: 

PRESSEMITTEILUNG VOM 21.07.2025

Kletterverbot an der Badener Wand

Durch ornithologisches Fachgutachten zeichnet sich ein anderes Bild an der Badener Wand ab

DAV fordert differenzierte Lösung – Verhandlungstermin steht fest
Seit dreieinhalb Jahren schwelt um die Badener Wand an den Battertfelsen bei Baden-Baden ein heftiger Interessenskonflikt zwischen Klettersport und den zuständigen Naturschutzbehörden. Grund: der nur mäßige Bruterfolg des Wanderfalken an seinem Nistplatz an der Badener Wand. Während Klarheit hinsichtlich der Brutergebnisse besteht, besteht keineswegs Einigkeit hinsichtlich der Einordnung des Brutgeschehens und bei der Analyse der Ursachen (menschliche Störungen oder natürliche Faktoren).
Trotz nicht ausreichend aufgeklärter Ursachenzusammenhänge wurde auf Betreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Badener Wand 2022 durch eine behördliche Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden ganzjährig für den Klettersport gesperrt.

Fachgutachten belegt: Uhu als maßgeblicher Störfaktor
Nachdem auf dem Verhandlungsweg mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kein Einvernehmen über eine Kletterregelung, die den Schutz des Wanderfalken an der Badener Wand ausreichend berücksichtigt, erzielt werden konnte, reichte der Deutsche Alpenverein (DAV) 2023 Klage gegen die Vollsperrung ein. Nun hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die mündliche Verhandlung auf den 29.7.2025 terminiert.

Inzwischen liegt auch ein vom DAV-Landesverband beauftragtes ornithologisches Fachgutachten vor, das verschiedene mögliche Ursachen für den mäßigen Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand beleuchtet. Die naheliegende Vermutung, dass der als
Beutegreifer und natürlicher Feind des Wanderfalken bekannte Uhu ein Faktor für den Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand ist, konnte im Fachgutachten bestätigt werden. Somit ergibt sich eine völlig andere Situation als vom Regierungspräsidium Karlsruhe
dargestellt.

Hintergrund der Klage
In den zwei Jahren vor dem Erlass der Allgemeinverfügung setzte sich der DAV sowie der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN) Battert in zahlreichen Gesprächen mit dem Regierungspräsidium, einer Resolution sowie einer Petition beim Landtag für den Fortbestand eines saisonalen Kletterverbots von Januar bis Juli zum Schutz des Wanderfalken während der Brutzeit ein, das bereits zuvor galt. Die Bemühungen für eine die Interessen des Klettersports und des Naturschutzes gleichermaßen berücksichtigende Regelung blieben erfolglos.

Entgegen einer landes- und bundesweit bewährten saisonalen Sperrung beharrte das Regierungspräsidium Karlsruhe auf einer ganzjährigen Sperrung. Schließlich reichten die DAV-Sektionen Karlsruhe und Offenburg, der DAV-Landesverband Baden-Württemberg und die
Initiative „100% Battert“ im November 2023 Klage gegen die Vollsperrung der Badener Wand ein. Ein zwischenzeitlich von der DAV-Sektion Offenburg vorgeschlagenes und vom Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgegriffenes Güteverfahren lehnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ab.

Engagement trotz Konflikt: Kletterer setzen Zeichen im Naturschutz
Trotz des Streits geht die Naturschutzarbeit der Kletterer und Kletterinnen an den Battertfelsen weiter. Im März 2025 fand der diesjährige Naturschutztag zur Pflege der Felsbiotope und zur
Besucherlenkung statt, organisiert und durchgeführt vom AKN Battert. Mit ihrem Engagement zeigen die Klettersportler*innen, dass sie die Battertfelsen nicht nur als sportliches Betätigungsfeld schätzen, sondern sich auch aktiv und verantwortungsvoll für Erhalt und Schutz der sensiblen Felsbiotope einsetzen.

Trotz ganzjähriger Vollsperrung keine Verbesserung des Bruterfolgs
Laut Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 25.6.2025 ist am Brutplatz Badener Wand in der Brutsaison 2025 ein Jungfalke ausgeflogen. Bemerkenswert ist dabei, dass es, wie im Jahr 2024, wieder nur ein einziger Jungfalke geschafft hat, den Brutplatz zu
verlassen. Was hier als guter Bruterfolg dargestellt wird, ist es bei genauer Betrachtung nicht, da in den Jahren vor der Vollsperrung regelmäßig zwei oder sogar drei Jungfalken ausgeflogen sind. Mit zwei ausgeflogenen Jungfalken in den drei Jahren nach der Vollsperrung der Badener Wand (2023-2025: durchschn. 0,7 ausgefl. Jungfalken) entspricht das Brutergebnis ziemlich genau jenem während des zuletzt schon geltenden temporären Kletterverbots (2008-2022: durchschn. 0,7 ausgefl. Jungfalken)! Von einer Verbesserung des Bruterfolgs aufgrund der Vollsperrung kann also bislang keine Rede sein. Der weiterhin nur mäßige Bruterfolg legt nahe, dass andere Faktoren als nur menschliche Störungen in Betracht zu ziehen sind, wie z.B. der in den Battertfelsen inzwischen nachgewiesene Uhu als unmittelbarer Beutegreifer.

DAV fordert differenzierte, saisonale Lösung
Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse hält der DAV ein ganzjähriges Kletterverbot weiterhin für nicht zielführend und für nicht verhältnismäßig. Er setzt sich für eine differenzierte, naturschutzfachlich tragfähige und auch die Interessen der Kletternden ausreichend berücksichtigende Regelung ein – konkret eine temporäre Sperrung vom 1. Januar bis zum 31. Juli, wie sie landes- und bundesweit üblich und erfolgreich praktiziert wird.

Hinweis
Das ornithologische Fachgutachten liegt dem DAV, dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium vor. Da das Fachgutachten Bestandteil des Klageverfahrens ist, kann es
bis auf weiteres nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir bitten von Anfragen zum Fachgutachten abzusehen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen des Kletterverbots an der Badener Wand
Sind die Kletternden schuld? – DAV
Heiße Liebe, kaltes Herz – Magazin bergundsteigen